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Wann gibt es keinen Steuerbonus?
bei Geltendmachung der Aufwendungen als
Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 2 EStG)
Werbungskosten (§ 19 EStG)
Sonderausgaben (z.B. § 10 f EStG, Denkmalschutz)
Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG)
Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 8 Viertes Buch SGG
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