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Förderung und Steuerbonus verlängert bis 31.12.2010

 

Steuerbonus für Handwerksleistungen

Für Handwerksleistungen in Privat-Haushalten erhalten Sie ab 01.01.2006 eine Förderung in Form eines sogenannten 'Steuerbonus'.
Den Steuerbonus erhalten Sie für Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen

im Privathaushalt des Mieters

oder Eigentümers (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung)

Nutzen Sie deshalb diesen Bonus, um in Ihrem Haushalt Handwerksarbeiten wie Fassadenreinigung oder Graffitientfernung durchführen zu lassen.

 

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Wie hoch ist der Steuerbonus?

Der Steuerbonus beträgt 20 Prozent von maximal 3.000 Euro der Erhaltungs-/Moderniesierungs- oder Renovierungsleistungen, d.h. maximal 600 Euro.

Es handelt sich um eine maximale Jahresförderung pro Haushalt.

Der Steuerbonus wird nur für Arbeitskosten gewährt.

Der Steuerbonus für Handwerksleistungen ist additiv zum Steuerbonus für allgemeine sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen gem. § 35a Abs. 2 S. 1 EStG (Beispiel: Reinigung der Wohnung, Pflege von Angehörigen). Dieser Steuerbonus beträgt ebenfalls maximal 600 Euro im Jahr.

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt des Steuerbonus?

Auf der Handwerkerrechnung wird die Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen.

Die Arbeitskosten sind als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen. Hinweis: Auch die anteilige Mehrwertsteuer ist begünstigt und sollte deshalb einzeln ausgewiesen werden. Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht begünstigt.

Der Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Handwerksbetriebs überwiesen (Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstituts, d.h. Überweisung oder Kontoauszug

Die Leistungen und Zahlungen müssen nach dem 31.12.2005 erbracht worden sein.

Wann gibt es keinen Steuerbonus?

bei Geltendmachung der Aufwendungen als

Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 2 EStG)

Werbungskosten (§ 19 EStG)

Sonderausgaben (z.B. § 10 f EStG, Denkmalschutz)

Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG)

Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 8 Viertes Buch SGG

Wie erhalte ich den Steuerbonus?

Sie reichen im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung die Handwerker-Rechnung ein.
Der Steuerbonus wird dann im Nachhinein mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet

Beispielrechnung:

Ein Fassadenreinigungsunternehmen reinigt die Fassade Ihrer Immobilie und stellt eine Rechnung über 2.500,- EURO zzgl. 19% MwSt. (475,- EURO). Die Materialkosten belaufen sich auf 500,- EURO, die Arbeitskosten auf 2.000,- EURO.

Der Steuerbonus berechnet sich wie folgt:
2.000,- EURO zzgl. 19% MwSt. (380,- EURO) = 2.380,- EURO x 20% Förderung = 476,- EURO Steuerbonus.

 

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